Zweckentfremdungsgesetz

In Deutschland gibt es in vielen Städten und Kommunen ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, um Wohnraumknappheit entgegenzuwirken. So ist dort zum Beispiel untersagt, dass Wohnungen anders als für dauerhaftes Wohnen genutzt werden. Das Verbot greift auch bei tage- oder wochenweiser Vermietung an Touristen. 


Wohnungen, die über Wunderflats angeboten werden, sind nicht für kurze Urlaube ausgelegt. Wohnen auf Zeit ist unabhängig von der Wohnraumzweckentfremdung, wenn alle Vorgaben der Stadt oder Kommune beachtet werden. Weitere Informationen haben wir hier zusammengestellt: Ein Überblick zur Wohnraumzweckentfremdung bei möbliertem Wohnen auf Zeit.