Wie geht Wunderflats mit der Zweckentfremdung um?

Um Wohnraumknappheit entgegenzuwirken, ist in einigen Städten und Kommunen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken untersagt. So zum Beispiel die tage- oder wochenweise Vermietung an Tourist:innen. Wohnungen, die über Wunderflats angeboten werden, sind nicht für kurze Urlaube oder Aufenthalte ausgelegt. Wunderflats vermittelt Wohnungen zum tatsächlichen Wohnzweck.

Wir achten gemeinsam mit den Vermieter:innen darauf, dass alle Wohnkriterien erfüllt sind bzw. Beherbergungskriterien ausgeschlossen werden, zum Beispiel arbeiten wir mit Pauschalmieten, die pro Monat zu entrichten sind.

  • Weiterhin verifizieren wir den Aufenthaltsgrund aller potenziellen Mieter:innen, um ein Mietverhältnis zu medizin-/touristischen Zwecken auszuschließen und stellen einen gültigen Mietvertrag aus, der für einen gewissen Zeitraum und mindestens einen Monat befristet ist.

  • Wir stellen durch unsere AGB sicher, dass sich die Mieter:innen wohnhaft melden können und Briefkasten sowie Klingel beschriften dürfen.


Beachten Sie bitte unbedingt die Vorgaben Ihrer Stadt oder Kommune.



Weitere Informationen finden Sie hier: Ein Überblick zur Wohnraumzweckentfremdung bei möbliertem Wohnen auf Zeit.