Wie geht Wunderflats mit der Zweckentfremdung um?
Um Wohnraumknappheit entgegenzuwirken, ist in einigen Städten und Kommunen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken untersagt. So zum Beispiel die tage- oder wochenweise Vermietung an Tourist:innen. Wohnungen, die über Wunderflats angeboten werden, sind nicht für kurze Urlaube oder Aufenthalte ausgelegt. Wunderflats vermittelt Wohnungen zum tatsächlichen Wohnzweck.
Wir achten gemeinsam mit den Vermieter:innen darauf, dass alle Wohnkriterien erfüllt sind bzw. Beherbergungskriterien ausgeschlossen werden, zum Beispiel arbeiten wir mit Pauschalmieten, die pro Monat zu entrichten sind.
Weiterhin verifizieren wir den Aufenthaltsgrund aller potenziellen Mieter:innen, um ein Mietverhältnis zu medizin-/touristischen Zwecken auszuschließen und stellen einen gültigen Mietvertrag aus, der für einen gewissen Zeitraum und mindestens einen Monat befristet ist.
Wir stellen durch unsere AGB sicher, dass sich die Mieter:innen wohnhaft melden können und Briefkasten sowie Klingel beschriften dürfen.
Beachten Sie bitte unbedingt die Vorgaben Ihrer Stadt oder Kommune.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ein Überblick zur Wohnraumzweckentfremdung bei möbliertem Wohnen auf Zeit.