Kann ich den Mietvertrag vorzeitig kündigen?
Bei befristeten Mietverträgen ist eine vorzeitige Kündigung gesetzlich nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich, zum Beispiel wenn Dir der Zugang zur Wohnung verweigert oder nicht rechtzeitig gewährt wird oder wenn in der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Wenn sich Deine Pläne geändert haben und Du früher ausziehen möchtest, kannst Du versuchen, Dich individuell mit dem:der Vermieter:in auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses einigen. Wir unterstützen Dich und Deinen:Deine Vermieter:in gerne dabei, einen Aufhebungsvertrag zu erstellen.
Dein:e Vermieter:in vermietet gewerblich?
Dann hast Du als Privatperson ein 14-tägiges Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dieses gilt ab dem Datum der Unterschrift und nur, wenn Du die Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags nicht besichtigt und den Mietvertrag online abgeschlossen hast. Wenn Dein Vermieter angegeben hat, gewerblich zu vermieten, findest Du die entsprechende Widerrufsklausel im Mietvertrag.
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