Wunderflats Service-Pauschale für Mieter

Die Wunderflats Service-Pauschale für Mieter ist eine einmalige Zahlung, um eine Buchung auf unserer Plattform abzuschließen. Sie ermöglicht einen reibungslosen Mietprozess von Anfang bis Ende.


Hier erhältst Du Antworten auf folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Wunderflats Service-Pauschale für Mieter?
  2. Wann müssen Mieter die Wunderflats Service-Pauschale bezahlen?
  3. Wie kann ich die Wunderflats Service-Pauschale bezahlen?
  4. Ich habe die Service-Pauschale bereits bezahlt. Muss ich sie auch bei meinen nächsten Buchungen zahlen?
  5. Können Mieter die Wunderflats Service-Pauschale erstattet bekommen?
  6. Wie lange dauert es, die Service-Pauschale erstattet zu bekommen?


1. Wie hoch ist die Wunderflats Service-Pauschale für Mieter?

Die Höhe der Pauschale hängt vom Standort der Immobilie ab. In Deutschland und Österreich beträgt die Service-Pauschale 299 €, in Frankreich 399 €. 


Die Nutzung der Plattform Helfende Wände für Geflüchtete ist kostenlos, dort fällt keine Wunderflats Service-Pauschale an.


2. Wann müssen Mieter die Wunderflats Service-Pauschale bezahlen?

Wenn ein Vermieter Deine Buchungsanfrage annimmt und Du mit der Buchung fortfahren möchtest, ist die Zahlung der Wunderflats Service-Pauschale für Mieter erforderlich. 


3. Wie kann ich die Wunderflats Service-Pauschale bezahlen?

Als Mieter kannst Du die Service-Pauschle per Kreditkarte, Google Pay, Apple Pay oder PayPal bezahlen. Alternativ kannst Du auch eine Rechnung anfordern und per Überweisung bezahlen (klicke dazu auf "Alternative Zahlungsmöglichkeiten"). In diesem Fall erhältst du eine Rechnung per E-Mail.


Tipp: Die Option von Google/Apple Pay wird nur angezeigt, wenn diese Zahlungsmethode bereits auf Deinem Endgerät eingerichtet ist.


4. Ich habe die Service-Pauschale bereits bezahlt. Muss ich sie auch bei meinen nächsten Buchungen zahlen?

Bei einer Verlängerung Deines aktuellen Mietvertrags fällt keine neue Service-Pauschale an. Solltest du eine neue Wohnung anfragen, wird die Service-Pauschale erneut fällig.


5. Können Mieter die Wunderflats Service-Pauschale erstattet bekommen?

Als Mieter kannst Du eine Rückerstattung anfordern, wenn die Reservierung eines Apartments durch Wunderflats oder den Vermieter aufgehoben wird und der Buchungsprozess somit stoppt. In solchen Fällen kannst Du den Buchungsprozess mit einer anderen Wohnung fortsetzen, ohne die Pauschale erneut zu zahlen. Wenn Du Dich jedoch dazu entscheidest, nicht mit einer anderen Wohnung fortzufahren, kontaktiere bitte unser Support-Team unter +49 30 12086220 oder per E-Mail unter booking@wunderflats.com. Dein Buchungsmanager wird die Rückerstattung manuell bearbeiten.

Wenn Du den Prozess abbrichst, obwohl dir der Abschluss eines Mietvertrags vom Vermieter angeboten wurde, wird die Pauschale leider nicht erstattet, da sie für bereits erbrachte Leistungen berechnet wird. Du kannst jedoch den Buchungsprozess mit einer anderen Wohnung fortsetzen, ohne die Pauschale erneut zu zahlen.

Wenn Du eine Besichtigung der Wohnung angefragt hast und Dir die Wohnung nach der Besichtigung nicht zusagt oder eine Besichtigung nicht möglich ist, kannst Du ohne erneute Pauschale mit einer anderen Wohnung fortfahren. Bitte beachte, dass eine Erstattung der Service-Pauschale in diesem Fall leider nicht möglich ist. 


6. Wie lange dauert es, die Service-Pauschale erstattet zu bekommen?

Sobald unser Buchungsteam den Erstattungsantrag akzeptiert hat, erfolgt die Erstattung innerhalb von 8 Arbeitstagen - je nach Zahlungsmethode. 

  • bei Stripe-Zahlungen dauert es bis zu 3 Arbeitstage 

  • bei Banküberweisungen dauert es bis zu 8 Arbeitstage

Wenn Du Deine Erstattung innerhalb dieses Zeitrahmens nicht erhalten hast, wende Dich bitte per E-Mail an uns: accounting@wunderflats.com.