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Möbliertes Wohnen auf Zeit: Was die Daten wirklich zeigen.

Die aktuelle Debatte wurde bisher von Annahmen bestimmt. Jetzt liegen Fakten vor. Das ifo Institut und die Prognos AG belegen erstmals, wie der Markt in Deutschland tatsächlich funktioniert und zeigt wirtschaftliche Folgen der geplanten Regulierung auf.

Das falsche Narrativ

Zeitwohnen ist eine wichtige Nische mit essenzieller Funktion im Wohnungsmarkt

Die Inserats-Illusion

Wohnen auf Zeit macht <1% des Gesamtmarktes aus, ist aber 20× häufiger inseriert.

Struktureller Bedarf

>80 % der Nutzer haben Wohnanforderungen, die der reguläre Markt nicht bedient.

Keine Verdrängung

Zeitwohnen und klassische Vermietung wachsen parallel. Wohnen auf Zeit entzieht keinen Wohnraum.

Arbeitsmarktrelevanz des Segments

Die Nachfrage nach Zeitwohnen ist arbeitsmarktrelevanter als bisher angenommen.

1,4x

Anteil von Engpassberufen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt

65%

der Interessenten geben an ohne Zeitwohnen ihren Job nicht planmäßig antreten zu können

777  Mio €

mehr Wertschöpfung durch gesicherte Mobilität (Berlin)

„Möbliertes Wohnen auf Zeit einzuschränken, heißt auch, die Mobilität qualifizierter Fachkräfte zu beschränken."

Jan Hase, Geschäftsführer Wunderflats

Wer betroffen ist

Temporärer, planbarer Wohnbedarf für mobile Zielgruppen

Projekt-/ Wissensarbeiter
18%
Internationale Fachkraft
17%
Mobile Fachkraft aus dem Inland
15%
Studenten/Azubis Inland
8%
Internationale Studenten/Azubis
13%
Lebensereignis
(z.B. Wasserschaden)
9%
Geflüchtete
4%
Sonstige
15%
Tippen Sie auf das Diagramm um die Zahlen zu sehenge
Rechtliche Bewertung

Rechtliche Einordnung des Referentenenturfs „Mietrecht II”

„Die geplanten Regulierungen in Berlin und auf Bundesebene stehen im Konflikt mit geltendem Recht. Gutachten der Kanzlei GSK Stockmann belegen erhebliche unions- und verfassungsrechtliche Bedenken."

Jan Hase, Geschäftsführer Wunderflats

Aktueller Vorschlag (Mietrecht II)
Rechtliche Einordnung
Starre 6-Monats-Grenze für Zeitwohnen
Verhältnismäßigkeit fraglich, fehlende Differenzierung, unions- und verfassungsrechtliche Bedenken
Deckelung des Möblierungszuschlags
Faktische Höchstpreisvorgabe, möglicher Verstoß gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie
Pauschale Einschränkung von Zeitwohnen zur Missbrauchsvermeidung
Geringe Zielgenauigkeit, fehlende Differenzierung nach Nutzungsanlass
Strengere Regulierung des Segments Zeitwohnen
Eingriff in Eigentums- und Vertragsfreiheit, Risiko von EU-rechtlichen Konflikten
Evidenz

Rechtsgutachten und Studien

Studie

Ifo Institut

Ökonomische Einordnung flexibler Wohnformen

Inhalt: Analyse der Angebotsseite

Studie

Prognos AG

Bedarf und Wirkungen möblierten Wohnens auf Zeit

Inhalt: Analyse der Nachfrageseite

Gutachten

GSK Stockmann

Rechtsgutachten Bund

Inhalt: Bewertung aktueller Regelungsinitiativen auf Bundesebene

Gutachten

GSK Stockmann

Rechtsgutachten Berlin

Inhalt: Rechtliche Bewertung der geplanten Berliner Verwaltungspraxis