Was sind die aktuellen Einreisebestimmungen für Menschen aus der Ukraine und wo finde ich weitere Informationen?

Geflüchtete aus der Ukraine können mit oder ohne biometrischen Pass und ohne Visum oder einen sonstigen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten. Um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu erhalten, müssen sie nach der Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen. 


Weitere Informationen auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch finden Sie auf Germany4Ukraine.de.