Wohnungsgeberbestätigung
Laut Bundesmeldegesetz sind Vermieter dazu verpflichtet, ihren Mietern bei Einzug eine schriftliche Bestätigung ihres Einzugs auszustellen. Diese sogenannte Wohnungsgeberbestätigung legt der Mieter bei der Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Bürgerbüro vor.
Laden Sie hier unser Formular für die Wohnungsgeberbestätigung als pdf herunter.
Alternativ erhalten Sie bei der zuständigen Behörde einen Vordruck für die Bescheinigung. Die Bescheinigung kann auch formlos erstellt werden; sie muss dabei folgende Informationen enthalten:
- - Name und Anschrift des Vermieters und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers der Wohnung
- - Einzugsdatum
- - Anschrift der Mietwohnung
- - Namen aller in die Wohnung einziehenden Personen
- - Unterschrift des Vermieters